Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Linux Automation GmbH
Steuerwalder Straße 21
31137 Hildesheim
Handelsregister Hildesheim HRB: 206135
Ust-ID: DE322721507

 WEEE-Reg.-Nr.: 12954141

Geschäftsführer: Robert Schwebel

Mail: info@linux-automation.com

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB" genannt) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Linux Automation GmbH mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" genannt). Gegenbestätigungen des Kunden als Unternehmer (Ziff. 2.2.) unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn nicht die Bedingungen durch die Linux Automation GmbH ausdrücklich bestätigt werden.

1.2 Ist der Kunde Unternehmer (Ziff. 2.2.), gelten diese AGB ab erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte der Parteien. Spätere Änderungen können nach Maßgabe der Ziffer 14. dieser AGB erfolgen.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.2 „Unternehmer" im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Angaben auf der Website der Linux Automation GmbH sind unverbindlich. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die anschließend von der Linux Automation GmbH verschickte Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt damit zustande.

3.2 Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: deutsch und englisch. Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation zwischen der Linux Automation GmbH und dem Kunden in Bezug auf Verträge und Rechnungen in elektronischer Form erfolgt.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt per Paketdienst (DHL) oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante.

4.2 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU. Kann jedoch ein Bestellvorgang über die Webseite nicht abgeschlossen werden, kann dies daran liegen, dass eine Lieferung an die Adresse des Bestellers nur unter besonderen Voraussetzungen möglich ist. Richten Sie in diesem Fall Ihre Bestellung bitte per E-Mail an sales@linux-automation.com.

4.3 Die Linux Automation GmbH liefert eine aus mehreren Waren bestehende Bestellung grundsätzlich einheitlich aus. Im Falle der Teillieferung auf speziellen Kundenwunsch werden zusätzlich die Versandkosten gemäß Ziffer 5. für jede Teillieferung berechnet.

4.4 Zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen ist die Linux Automation GmbH an einem Rücknahmesystem im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Verpackungsgesetz beteiligt. Der Kunde als Verbraucher (Ziff. 2.1.) kann die Verkaufsverpackungen daher an jeder vorgesehenen Sammelstelle des Entsorgungssystems zurückgeben.

5. Preise, Verpackungs- und Versandkosten, Zahlung

5.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackungs- und Versandkosten, die bei der Bestellung gesondert ausgewiesen werden, sowie bei Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff 2.2.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Beauftragung eines Transports der bestellten Ware in Staaten außerhalb der EU können zudem zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde ebenfalls zu tragen hat. Ist der Kunde Unternehmer (Ziff. 2.2.), trägt der Kunde zudem die Versicherungskosten im Sinne der Ziffer 11.4.

5.2 Der Kunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, die im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht jedoch nicht.

6. Lieferfristen

6.1 Die Lieferzeiten für Lieferung innerhalb Deutschland beträgt in der Regel zehn Werktage, innerhalb der EU in der Regel 15 Werktage. Die Verfügbarkeit und die voraussichtliche Lieferfrist werden bei jedem Produkt angezeigt.

6.2 Ergibt sich nach der Bestellung durch den Kunden eine Änderung des voraussichtlichen Bereitstellungs- bzw. Versandtages, wird der Kunde darüber automatisch per E-Mail informiert. Der Kunde hat dann, sofern er Verbraucher (Ziff. 2.1.) ist, jederzeit vor Bereitstellung der Ware bzw. deren Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern zwischen der Linux Automation GmbH und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

6.3 Der Kunde hat, soweit er Unternehmer (Ziff. 2.2.) ist, der Linux Automation GmbH bei Überschreitung der Bereitstellungs- bzw. Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

7. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

7.1 Die Linux Automation GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Ist der vom Kunden bestellte Gegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags der Linux Automation GmbH mit ihren Lieferanten nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird die Linux Automation GmbH den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist die Linux Automation GmbH von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn die Linux Automation GmbH die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Falls die Linux Automation GmbH zurücktreten will, wird sie das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

7.2 Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich durch die Linux Automation GmbH erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Linux Automation GmbH die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.

8. Sonderbestimmungen für Unternehmer

Für Kunden als Unternehmer (Ziff. 2.2.) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

8.1. Exportbestimmungen, Exportgenehmigung bei Weiterverkauf der Ware

8.1.1 Der Kunde sichert zu, alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen bezüglich der Exportkontrolle, zu wahren, soweit sich diese auf die bei der Linux Automation GmbH bestellten Waren beziehen.

8.1.2 Soweit für den Export der Waren eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Genehmigung einzuholen.

8.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Linux Automation GmbH.

8.3 Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass die Linux Automation GmbH die Kosten für den Transport übernommen hat.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Linux Automation GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

8.5 Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 48 Stunden seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln 48 Stunden seit Entdeckung des Mangels, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

8.6 Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Lieferschein vermerkt und bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich Linux Automation GmbH angezeigt werden, damit die Linux Automation GmbH ihrerseits der Anzeigepflicht aus der Transportversicherung (Ziff. 11.4.) nachkommen kann.

8.7 Unternehmer (vgl. Ziffer 2.2) geraten mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei der Linux Automation GmbH nicht binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß §288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern (vgl. Ziffer 2.2) und eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auch auf einen etwaigen weiteren Schadensersatzanspruch anzurechnen.

9. Gewährleistung

9.1 Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachstehenden Regelungen.

9.2 Im Falle eines Mangels der Sache fordert der Kunde Linux Automation GmbH zur Nacherfüllung auf. Setzt der Kunde hierfür eine Frist, muss diese angemessen sein.

9.3 Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört die Bestellung zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gelten für Mängelrügen die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelanzeigen müssen schriftlich und nach Maßgabe der Ziffern 8.4. bis 8.5. erfolgen.

9.4 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Lieferung der Sache. Ist der Kunde Unternehmer (Ziff. 2.2.), verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) bleiben hiervon unberührt.

9.5 Die in Ziffer 9.4. S. 2 genannten Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die Linux Automation GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziff. 11.2.).

9.6. Ist der Kunde Unternehmer (Ziff. 2.2.), gelten für die Mängelgewährleistung folgende Bestimmungen:

9.6.1 Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde der Linux Automation GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Linux Automation GmbH ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Kaufsache, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder die andere als die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Kunden keine erheblichen Nachteile bedeutet.

9.6.2 Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann die Linux Automation GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

9.6.3 Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf Bedienungsfehlern sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht von der Linux Automation GmbH autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, die Linux Automation GmbH hat diese Einwirkungen zu vertreten.

9.6.4 Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Linux Automation GmbH zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde keinen Schadensersatz als Folge der Anfechtung geltend machen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum der Linux Automation GmbH.

10.2 Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), behält sich die Linux Automation GmbH darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen vor (nachfolgend auch „Gesamtforderungen" genannt). Der Kunde als Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung der Ware gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an die Linux Automation GmbH ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die Linux Automation GmbH wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Linux Automation GmbH in Verzug gerät, oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.

10.3 Die Linux Automation GmbH ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von der Linux Automation GmbH.

10.4 Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), sind Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der Linux Automation GmbH stehenden Waren von dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.

10.5 Die Linux Automation GmbH ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als € 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderungen beträgt.

11. Haftung

11.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber der Linux Automation GmbH als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

11.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Linux Automation GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

11.3 Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

11.4 Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Die Versicherungskosten sind abhängig vom Warennettowert und werden bei Kunden als Unternehmern (Ziff. 2.2.) mit der bestellten Ware in Rechnung gestellt. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden dem Kunden von der Linux Automation GmbH unverzüglich gutgeschrieben. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung der Linux Automation GmbH aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstehende und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Linux Automation GmbH sind in diesem Fall ausgeschlossen.

12 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), ist er mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistungen und Gegenleistung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von der Linux Automation GmbH nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde als Unternehmer nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.

13 Änderungen der AGB

Die Linux Automation GmbH ist zu Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die AGB in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie gelten auch dann als wirksam vereinbart, wenn die Linux Automation GmbH auf die Änderungen in elektronischer Form (E-Mail) hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung enthält die Frist und die Folgen der Fristsäumnis. Für den Fall des Widerspruchs behält sich die Linux Automation GmbH die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

14. Schlussbestimmungen, Streitbeilegungsverfahren

14.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (Ziff. 2.1.), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

14.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Würzburg. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

14.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Kunde und die Linux Automation GmbH verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.

14.4 Link zur OS-Plattform gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung EU Nr. 524/2013:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Linux Automation GmbH ist weder gesetzlich noch auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Linux Automation GmbH wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Kunden eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird die Linux Automation GmbH auch in dem wohlverstandenen Kosteninteresse des Kunden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.